Arbeitszeitgestaltung

Bei der Gestaltung der Arbeitszeiten ist das Unternehmen durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Gewerbeordnung (u. a. bezüglich Sonntagsarbeit) gebunden. Das Arbeitszeitgesetz schreibt u. a. vor, welche Arbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen.
Bei der Gestaltung der Arbeitszeiten sollen sowohl die individuellen Interessen der Mitarbeiter (z.B. Ausweichen auf günstige Verkehrszeiten; möglichst große Freizeitblöcke; möglichst viel selbstbestimmte Arbeitszeit) als auch die Anforderungen des Betriebs (z.B. Kostenreduzierung; flexibler Mitarbeitereinsatz bei schwankenden Auftragseingängen; Maschinenauslastung, Gewährleistung gleicher Rechte für alle Mitarbeiter) berücksichtigt werden. Mit dem Aufbau bzw. Abbau von Arbeitszeitkonten gleichen viele Unternehmen saisonale Auftragsschwankungen aus.
Die heute üblichen Arbeitszeitmodelle sind: Fixe Arbeitszeit, Gleitende Arbeitszeit, Schichtarbeit, Bandbreitenmodell. 
Einen Ansatzpunkt für die Arbeitszeitgestaltung bietet auch die individuelle Erwerbsbiographie mit einer Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit (u. a. durch Altersteilzeit oder Aufbau eines Zeitguthabens), womit ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ermöglicht wird.

Siehe auch:
Beruf und Familie; Motivation; Arbeitsstress
Bezug zu QET-Richtlinien:
Q07 Personalmanagement; Q05 Eigenverantwortung; Q13 Nachfolge; E06 Arbeitsschutz; E07 Stressprävention; E09 Arbeitszeit; E10 Work-Life-Balance
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