Datenschutz

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet.
Persönliche Daten eines Menschen dürfen nur gespeichert und verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene einwilligt. Dem Datenschutz dienen u. a. das 1978 in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz sowie entsprechende Gesetze in den Bundesländern. Die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Datenschutzmaßnahmen wird in Staat und Wirtschaft Datenschutzbeauftragten übertragen. 
Das zentrale Anliegen des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für den Grundsatz, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern. 
Das Kostenargument, das gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen gerne als Argument gegen eine Umsetzung des Datenschutzes herangezogen wird, greift angesichts der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmer zu kurz und berücksichtigt weder die Vorteile eines „gelebten" Datenschutzes im Unternehmen noch die Synergieeffekte, die sich aus der Überschneidung mit den Aufgaben im Bereich Informationsschutz und Datensicherheit ergeben. 
Datenschutz muss auch bei Maßnahmen der Datensicherung gewährleistet werden. 
Zwischen Bundesregierung, Arbeitgebervertretern und Datenschutzbeauftragten wird seit dem Frühjahr 2009 angesichts der bekannt gewordenen großflächigen Ausforschungen und Bespitzelungen von Mitarbeitern in großen deutschen Unternehmen ein spezielles Datenschutzgesetz zum Schutz von Beschäftigten diskutiert.

Siehe auch:
Personalmanagement; Soziale Verantwortung (CSR); Fairness; IuK-Management; Kundenmanagement; Leadership; Mitarbeiterführung; Ethik/Unternehmensethik; Werteorientierung; Wirtschaftskriminalität
Bezug zu QET-Richtlinien:
Q07 Personalmanagement; E01 Wirtschaftsethik; E05 Datenschutz; E20 CSR; T01 Leitlinien
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