Korruption (lat. corruptus = bestechlich; auch: moralisch verdorben)
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Im juristischen Sinn bedeutet Korruption den Missbrauch einer Vertrauensstellung in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Es liegt im vitalen Interesse der Unternehmen, Korruption zu unterbinden, da sie diese in den ökonomischen Ruin treiben kann.
Andererseits sind integre Unternehmen durch Marktakteure ausbeutbar, die durch Bestechungen lukrative Aufträge und damit ökonomische Vorteile erlangen. Ziel muss es daher sein, die Korruption möglichst aller Marktbeteiligten effektiv zu unterbinden.
Siehe auch:
Fairness; Unternehmensleitbild; Werteorientierung; Wirtschaftskriminalität; Verhaltenskodex
Bezug zu QET-Richtlinien:
E01 Wirtschaftsethik; E17 Compliance; E02 Vertrauen; E18 Fair Trade; E20 CSR; T01 Leitlinien; T05 Verträge; T10 Lieferanten