Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung meint ein über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Basis. Die Mitarbeiterbeteiligung kann bestehen in einer Kapitalbeteiligung (z.B. in Form von Aktien), einer Erfolgsbeteiligung (am Umsatz bzw. Gewinn) sowie in einer Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Mitarbeitervertretung (MAV, Betriebsrat, Personalrat) dienen dazu, die Mitarbeiter am Betriebsgeschehen zu beteiligen.

Siehe auch: Motivation; Fairness; Arbeitsstress; Unternehmenskultur; Diversity Management Bezug zu QET-Richtlinien: Q02 Soziale Kompetenzen; Q07 Personalmanagement; E01 Wirtschaftsethik; E08 Vergütung; E11 Partizipation; T01 Leitlinien; T02 CI

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