Nachfolgeregelung

Der Wechsel in der Führung eines Unternehmens stellt einen der großen Einschnitt dar. Eine wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand eines Unternehmens ist daher die Regelung der Unternehmernachfolge. 
Allein in Bayern sind jährlich etwa 12.000 mittelständische Unternehmen mit ca. 100.000 Arbeitsplätzen betroffen. In 70% der Fälle wird eine Unternehmensnachfolge durch das altersbedingte Ausscheiden des Firmeneigners notwendig. Die übrigen 30% sind entweder verursacht durch wirtschaftlichen Misserfolg und beruflicher Umorientierung der Führung, oder, bei mehr als der Hälfte der krisenbedingten Fälle, bedingt durch akute Notlagen wie Unfälle, Krankheit und Tod des Unternehmenseigners. In 44 Prozent der Familienunternehmen ist bei einem krisenbedingten Nachfolgefall der Bestand des Unternehmens bedroht. 
Nachfolgen können intern oder extern besetzt werden. 70 % aller Nachfolgen werden familien- oder betriebsintern besetzt. Nur 12% werden durch eine externe Führungskraft geregelt und 13,5% der Unternehmen werden von anderen Firmen aufgekauft.
Die Durchführung bedarf einer sorgfältigen und systematischen Vorbereitung, damit das Unternehmen im Verlauf der Übergabe keinen Schaden nimmt und der Unternehmenswert nicht sinkt. Da es sich zudem in der Regel um ein singuläres Ereignis im „Leben“ eines Unternehmens handelt, bei dem die Betroffenen meist nicht über eigene Erfahrungen verfügen, ist die Einbeziehung von Spezialisten bei der Vorbereitung und der Begleitung (Coaching im Mittelstand) sinnvoll.

Siehe auch: Unternehmenskultur; Unternehmensziele; Ethik/Unternehmensethik; Werteorientierung; Corporate Identity; Compliance; Verhaltenskodex; Vertragskultur; Corporate Governance; Ehrbarer Kaufmann; Unternehmensführung Bezug zu QET-Richtlinien: Q13 Nachfolge; T02 CI; T01 Leitlinien

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