Ein Unternehmens-Rating dient der Beurteilung der zukünftigen Bestandskraft eines Unternehmens und macht durch die ermittelte Rating-Note eine Aussage zur Kreditwürdigkeit bzw. zur Verlässlichkeit des Unternehmens als Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette.
Das Unternehmens-Rating umfasst die Vergabe einer Rating-Note anhand quantitativer und qualitativer Kriterien sowie die Erstellung eines Rating-Gutachtens. Die quantitativen Kriterien sind Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, die für das Unternehmen auf Basis von drei Jahresabschlüssen ermittelt und in ihrer Qualität bewertet werden. Bei Neugründungen oder stark veränderten Unternehmensstrukturen kann als Rating-Basis auch ein mittelfristiger Geschäftsplan herangezogen werden. Die qualitativen Kriterien beleuchten sowohl externe Faktoren wie Branche, Marktstellung sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen als auch interne Faktoren wie Strategie, Management, Mitarbeiter, Organisation und Prozesse, Planung und Steuerung sowie Finanzpolitik.
In einem Rating-Gutachten erfolgt die Darstellung des Unternehmensprofils. Die Ausprägung der qualitativen Kriterien im Unternehmen wird detailliert erläutert und zusammenfassend in einem Stärken-Schwächen-Profil mit transparenter Gewichtung der einzelnen Kriterien dargestellt. Die quantitativen Kriterien in Form der für das Unternehmen ermittelten Kennzahlen werden strukturiert und transparent dargestellt. Für Zwecke des überbetrieblichen Vergleichs (Benchmark) enthält das Gutachten Branchenkennzahlen, die auf der Datenbasis der Deutschen Bundesbank ermittelt werden. Die Rating-Note wird testiert und das Ergebnis zusammenfassend kommentiert.
Das bisher bekannteste Unternehmensrating ist BASEL II. Die weltweite Bankenkrise 2008/2009 zeigte Schwächen dieses Ratingkonzepts auf. Daher wurden BASEL III und IV entwickelt.
Siehe auch: Risikomanagement
Bezug zu QET-Richtlinien: T19 Rating