Gute Verträge sind die Basis einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit. Unabhängig davon, ob ein Vertrag mit einem Kunden, einem Lieferanten, einem Mitarbeiter oder mit dem Vermieter bzw. Mieter geschlossen wird: üblicherweise geht es in Verträgen um Nutzenoptimierung und Kostenminimierung, aber auch um Vertrauen und um eine zumindest implizite Art der Präsentation von Unternehmenskultur.
Aber: Bei jeder Vertragsabwicklung ist mit Schwierigkeiten zu rechnen, deren Tragweite oft erst nach Vertragsdurchführung klar wird. Es ist daher wichtig, für Konfliktfälle Vereinbarungen vorzusehen, möglichst vor- und außergerichtlicher Art.
Jeder sollte prüfen, ob er für das jeweilige Geschäft den richtigen Vertragspartner gefunden hat. Passt der Vertragspartner nach z. B. Art seiner Unternehmensführung, wirtschaftlichen Stärke , Werteorientierung zur eigenen Unternehmenskultur?
Grenzen der Gestaltungsfreiheit von Verträgen ergeben sich aus
- zwingenden gesetzlichen Vorschriften
- unmittelbar geltendem EU-Recht
- der Sittenwidrigkeit von Verträgen (z.B.Knebelverträge)
- Vorgaben der AGB-Bestimmungen (§§ 305 ff BGB) bei Standardverträgen
- Vorgaben aus dem internationalen Privatrecht bei Auslandsbezug.
Für eine erfolgreiche Vertragsbeziehung muss man vorab seine eigenen Ziele bestimmen, dann aber auch die Vorstellungen des Vertragspartners berücksichtigen, so dass man hierüber eine für beide Seiten annehmbare Vereinbarung trifft. Grundsätzlich wollen und sollen alle Vertragspartner vom Vertrag profitieren (Win-win-Situation). Wenn man alle wichtigen Punkte in den Vertrag eingebracht hat, sollte man, schon im Interesse des Vertragsfriedens, nicht unbedingt bei allen Nebenschauplätzen auf eine hundertprozentige Erfüllung bestehen. Vertragsfreiheit bedeutet außerdem, dass man von niemanden gezwungen werden kann, ein bestimmtes Geschäft abzuschließen. Bei internationalen Verträgen ist zu beachten, dass unser westliches Verständnis vom "pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden) nicht in allen Kulturkreisen in gleicher Weise verstanden wird. Zu einer gelebten Vertragskultur gehört, auf die Erfüllung von Verträgen zu bestehen.
Siehe auch: Konfliktmanagement; Personalmanagement; Unternehmensführung; Unternehmensleitbild; Kundenmanagement; Fairness; Verhaltenskodex
Bezug zu QET-Kriterien: Q07 Personalmanagement; Q09 Kunden; E18 Fair Trade; T01 Leitlinien; T05 Verträge; T08 Konfliktmanagement; T17 Mediation