Hier ist die berufliche und betriebliche Weiterbildung gemeint. Ziel ist, die berufliche Handlungsfähigkeit eines Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und den beruflichen Aufstieg zu fördern.
In einigen Berufen, z.B. im schulischen oder im medizinischen Therapiebereich, wird berufliche Weiterbildung als unumgänglich angesehen und die Praxiserlaubnis an eine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen gekoppelt. In anderen Berufen ist Weiterbildung notwendig, um sich gegenüber Konkurrenten behaupten zu können. Zur beruflichen Weiterbildung gehört auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Mit der heute zunehmenden Alterung der Belegschaften aufgrund der demografischen Entwicklung gerät die betriebliche Weiterbildung auch der älteren Beschäftigten zunehmend in den Blickpunkt.
Die berufliche Weiterbildung ist grundsätzlich eine freiwillige Anstrengung des Arbeitnehmers, für deren Kosten er selbst aufzukommen hat, an denen sich häufig aber auch der Arbeitgeber beteiligt, z.B. in Form von finanziellen Zuschüssen und/oder bezahlten dienstlichen Freistellungen.
Die Kosten der betrieblichen Weiterbildung hingegen werden voll vom Arbeitgeber übernommen.
Siehe auch: Humankapital; Know-How; Motivation; Demografischer Wandel; Mitarbeiterkompetenz; E-Learning
Bezug zu QET-Kriterien: Q03 Leadership; Q04 Mitarbeiter; Q07 Personalmanagement; Q17 Lernende Organisation; E13 50plus; E16 Aus-und Weiterbildung