Arbeitssicherheit

(=Arbeitsschutz) ist eine Bedingungen für die Ausführung von Arbeit. Um sicheres Arbeiten zu gewährleisten, sind die organisatorischen, technischen und personellen Anforderungen zu berücksichtigen.
Rechtliche Grundlagen für Arbeitssicherheit sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch (SGB VII) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Letzteres regelt die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmediziner). Arbeitssicherheit wird von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz und von den Berufsgenossenschaften überwacht.
Größere Betriebe (ab 21 Versicherte) müssen Sicherheitsbeauftragte beschäftigen.
Arbeitssicherheit ist - aus betrieblicher Sicht - von Mitarbeitern auch im privaten Bereich zu beachten, u. a. wegen des evtl. Wegfalls der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei grob fahrlässigem Handeln.

Siehe auch:
Gesundheitsmanagement; Ergonomie
Bezug zu QET-Richtlinien:
E06 Arbeitsschutz

Zu finden im QET Module M02 Mitarbeiter

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