(dt. Arbeitgebermarkenbildung) ist eine unternehmensstrategische Maßnahme, bei der Konzepte aus dem Marketing, insbesondere der Markenbildung, angewandt werden, um ein Unternehmen insgesamt als attraktiven Arbeitgeber darzustellen und von anderen Wettbewerbern im Arbeitsmarkt positiv abzuheben (zu positionieren). Das Ergebnis ist die Arbeitgebermarke (engl. Employer Brand), also die vom Unternehmen gezielt gestaltete Art und Weise, wie ein Unternehmen im Arbeitsmarkt als Arbeitgeber wahrgenommen wird. Insofern unterscheidet sich die Arbeitgebermarke vom Arbeitgeberimage, das eher historisch und primär durch Medieneinflüsse entstanden ist.
Das Ziel von Employer Branding besteht im Wesentlichen darin, aufgrund der erhofften Marketingwirkung die Effizienz der Personalrekrutierung als auch die Qualität der Bewerber dauerhaft zu steigern. Außerdem sollen qualifizierte und engagierte Mitarbeiter durch eine höhere Identifikation und durch den Aufbau einer emotionalen Bindung langfristig an das Unternehmen gebunden werden.
Folgende Aspekte sind beim Aufbau einer Arbeitgebermarke von Bedeutung:
- Identität und Werte des Unternehmens
- Die Stärken des Unternehmens als Arbeitgeber (z. B. Gehalt, Kultur, Attraktivität der Produkte, Karrieremöglichkeiten usw.)
- Bedürfnisse und Anforderungen potentieller Arbeitnehmer (z.B. Gehalt, Kultur, Attraktivität der Produkte, Karrieremöglichkeiten usw.)
- Die Integrität der Arbeitgebermarke (kommunizierte, aber nicht vorhandene Eigenschaften oder Leistungen können das Gegenteil bewirken)
- Die Stärken der Wettbewerber im Arbeitsmarkt
- Das aktuelle Image des Unternehmens als Arbeitgeber.
Siehe auch:
Benchmarking; Age Management; Corporate Identity; Markenbildung; Strategisches Management; Unternehmensführung; Unternehmenskultur; Unternehmensleitbild; Leadership
Bezug zu QET-Richtlinien:
Q07 Personalmanagement; Q11 Branding; T01 Leitlinien; T02 CI; T11 Marketing; T15 Benchmarking; T20 Zertifizierung
Unter anderem enthalten in QET Modul M02 Mitarbeiter