E17 Compliance
E17 Compliance
Der Begriff „Compliance“ bedeutet auf Deutsch etwa „die Befolgung von
Gesetzen“. Compliance beschreibt die Gesamtheit aller zumutbaren und sinnvollen Maßnahmen, die das regel- und leitbildkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Beschäftigten im Hinblick auf alle gesetzlichen Gebote und Verbote begründen.
Außerdem soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, also mit der jeweils gültigen Moral und Ethik, gewährleistet werden.
In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache bezeichnet Compliance die Einhaltung von Gesetzen und konkreten Richtlinien, aber auch das dauerhafte Befolgen freiwillig erstellter Kodizes in Unternehmen. Im Deutschen kann der schwer übersetzbare Begriff daher auch Regelüberwachung oder schlicht Überwachung bedeuten. Mittlerweile gilt Compliance als wichtiges Element ordnungsgemäßer Unternehmensführung (Corporate Governance).
Im Kontext zu:
Q:
Q03, Q08
E:
E01, E17
T:
T01, T02