T03 Unternehmenstransparenz
T03 Unternehmenstransparenz
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Gesetzliche Vorgaben für Transparenz gibt es in Deutschland bisher nur für den Finanzbereich von Unternehmen, zum Beispiel in der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften. Der Ruf nach Transparenz wird in der Öffentlichkeit allerdings immer lauter. Transparenz heißt Offenlegung von unternehmensinternen Strukturen, Objekten und Prozessen. Bei Geschäftspartnern, Stammkunden und vor allem bei potentiellen Kunden kann dadurch das Vertrauen gestärkt werden. Auch die Identifikation der Beschäftigten mit dem und deren Bindung an das Unternehmen werden gestärkt.
Im Kontext zu:
Q:
Q03, Q12
E:
E02, E11
T:
T01, T02, T04, T12, T20